Indien weitet die Gegenmaßnahmen gegen warm- und kaltgewalzte Edelstahlplatten aus China aus.

Am 30. September 2021 gab das indische Steueramt (Taxation Bureau) des Finanzministeriums bekannt, dass die Frist für die Aussetzung der Ausgleichszölle auf chinesische warm- und kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus Edelstahl (bestimmte warm- und kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus Edelstahl) auf den 31. Januar 2022 verschoben wird. Dies betrifft Produkte mit den indischen Zolltarifnummern 7219 und 7220.

Am 12. April 2016 leitete Indien eine Antisubventionsuntersuchung gegen warm- und kaltgewalzte Edelstahlbleche chinesischer Herkunft oder Importe aus China ein. Am 4. Juli 2017 fällte Indien eine endgültige, positive Antisubventionsentscheidung zu diesen chinesischen Produkten. Darin wurde die Erhebung eines Ausgleichszolls in Höhe von 18,95 % auf den Einfuhrdeklarationswert (Landewert) der betroffenen chinesischen Produkte empfohlen und Antidumpingmaßnahmen verhängt. Die Antidumpingzölle für die betroffenen Produkte wurden reduziert oder aufgehoben. Am 7. September 2017 begann Indien mit der Erhebung der Ausgleichszölle auf die betroffenen chinesischen Produkte. Am 1. Februar 2021 gab das Steuerbüro des indischen Finanzministeriums eine Bekanntmachung heraus, in der es hieß, dass die Erhebung von Ausgleichszöllen auf warm- und kaltgewalzte Edelstahlplatten aus China vom 2. Februar 2021 bis zum 30. September 2021 ausgesetzt wird.


Veröffentlichungsdatum: 28. Oktober 2021