Indien fällt endgültige Entscheidung zur Halbzeitüberprüfung der Antisubventionen für geschweißte Edelstahlrohre mit Bezug zu China.

Am 9. Februar 2022 veröffentlichte das indische Ministerium für Handel und Industrie eine Bekanntmachung, wonach eine abschließende Zwischenprüfung der Antisubventionsmaßnahmen für geschweißte Edelstahlrohre und -leitungen aus China und Vietnam abgeschlossen wurde. Dabei wurde entschieden, dass der ASME-BPE-Standard nicht akzeptabel ist. Hochwertige geschweißte Edelstahlrohre sind von der Ausnahmeregelung nicht betroffen und fallen daher in den genannten Ländern nicht unter die Ausnahmeregelung. Dieser Fall betrifft Produkte mit den indischen Zollcodes 73064000, 73066100, 73066900, 73061100 und 73062100.

Am 9. August 2018 leitete das indische Ministerium für Handel und Industrie eine Antisubventionsuntersuchung gegen geschweißte Edelstahlrohre ein, die aus China und Vietnam importiert wurden. Am 31. Juli 2019 fällte das Ministerium eine endgültige, positive Antisubventionsentscheidung. Am 17. September 2019 erließ die indische Steuerbehörde (Revenue Department) des Finanzministeriums das Rundschreiben Nr. 4/2019-Customs (CVD), in dem die Erhebung eines fünfjährigen Antisubventionszolls auf die betroffenen Produkte aus China und Vietnam auf Basis des CIF-Wertes beschlossen wurde. Die Zölle betrugen für chinesische Produkte 21,74 % bis 29,88 % und für vietnamesische Produkte 0 % bis 11,96 %. Die Zollcodes der betroffenen Produkte lauten 73064000, 73066110, 73061100 und 73062100. Am 11. Februar 2021 gab das indische Ministerium für Handel und Industrie bekannt, dass die Kunshan Kinglai Hygienic Material Co., Ltd. einen Antrag auf Einleitung einer vorläufigen Antisubventionsprüfung für geschweißte Edelstahlrohre aus China und Vietnam bzw. aus diesen Ländern einreichen soll. Geprüft wird, ob geschweißte Edelstahlrohre spezieller Güte, die den ASME-BPE-Standards entsprechen, von den betroffenen Produkten ausgenommen werden sollen.


Veröffentlichungsdatum: 15. Februar 2022