Am 13. Januar 2022 veröffentlichte die Revenue Department des indischen Finanzministeriums die Mitteilung Nr. 02/2022-Customs (ADD), in der sie mitteilte, dass sie die Anwendung der derzeitigen Antidumpingmaßnahmen für farbbeschichtete/vorlackierte Flachprodukte (Legierter und unlegierter Stahl) beenden werde.
Am 29. Juni 2016 kündigte das indische Ministerium für Handel und Industrie die Einleitung von Antidumpinguntersuchungen gegen farbbeschichtete Kartons mit Ursprung in China und der Europäischen Union bzw. aus diesen Ländern an. Am 30. August 2017 fällte Indien eine endgültige, positive Antidumpingentscheidung in diesem Fall. Darin wurde empfohlen, Antidumpingzölle auf die betroffenen Produkte zu erheben, die aus China und der EU importiert werden oder dort ihren Ursprung haben. Die Preisobergrenze liegt bei 822 US-Dollar pro Tonne. Am 17. Oktober 2017 erließ das indische Finanzministerium die Bekanntmachung Nr. 49/2017-Customs (ADD), mit der die Erhebung von Antidumpingzöllen auf Produkte aus China und der EU zu einem Mindestpreis für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend am 11. Januar 2017 und bis zum 10. Januar 2022, beschlossen wurde. Am 26. Juli 2021 kündigte das indische Ministerium für Handel und Industrie die Einleitung der ersten Antidumping-Überprüfungsuntersuchung für farbbeschichtete Kartons mit Ursprung in oder Import aus China und der Europäischen Union an. Am 8. Oktober 2021 fällte das indische Ministerium für Handel und Industrie eine endgültige positive Entscheidung in diesem Fall und empfahl, die Antidumpingzölle auf die Produkte aus China und der EU zu einem Mindestpreis von 822 US-Dollar pro Tonne weiterhin zu erheben. Der Fall betraf Produkte mit den indischen Zollcodes 7210, 7212, 7225 und 7226. Ausgenommen sind Bleche mit einer Dicke von 6 mm oder mehr.
Veröffentlichungsdatum: 18. Januar 2022
