Am 1. Januar 2021 trat das Freihandelsabkommen zwischen China und Mauritius offiziell in Kraft.

Zum Neujahrsfeiertag profitierten Import- und Exportunternehmen von zwei Präferenzabkommen. Laut dem Zollamt Guangzhou trat am 1. Januar 2021 das Freihandelsabkommen zwischen der Regierung der Volksrepublik China und der Regierung der Republik Mauritius (im Folgenden „Freihandelsabkommen China-Mauritius“) offiziell in Kraft. Gleichzeitig trat die Mongolei dem Asien-Pazifik-Handelsabkommen (APTA) bei und führte am selben Tag gegenseitige Zollsenkungsvereinbarungen mit den anderen Mitgliedstaaten ein. Import- und Exportunternehmen können nun dank ihrer Ursprungszeugnisse aus dem Freihandelsabkommen China-Mauritius bzw. dem Asien-Pazifik-Handelsabkommen von Zollpräferenzen profitieren.

 

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen China und Mauritius wurden im Dezember 2017 offiziell aufgenommen und am 17. Oktober 2019 unterzeichnet. Es ist das 17. von China ausgehandelte und unterzeichnete Freihandelsabkommen und das erste zwischen China und einem afrikanischen Land. Die Unterzeichnung des Abkommens bietet eine stärkere institutionelle Grundlage für die Vertiefung der bilateralen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und verleiht der umfassenden strategischen Partnerschaft zwischen China und Afrika neue Bedeutung.

 

Gemäß dem Freihandelsabkommen zwischen China und Mauritius werden 96,3 % der Zolltarifartikel Chinas und 94,2 % der Zolltarifartikel von Mauritius zollfrei sein. Auch die Zölle für die verbleibenden Zolltarifartikel von Mauritius werden deutlich gesenkt, und der Höchstzoll für die meisten Produkte wird 15 % nicht mehr überschreiten oder sogar darunter liegen. Davon profitieren vor allem die wichtigsten chinesischen Exportgüter nach Mauritius, wie Stahlprodukte, Textilien und andere Leichtindustrieprodukte. Auch der in Mauritius produzierte Spezialzucker wird schrittweise auf dem chinesischen Markt erhältlich sein.

 

Das Asien-Pazifik-Handelsabkommen ist das erste regionale Präferenzhandelsabkommen, dem China beigetreten ist. Am 23. Oktober 2020 schloss die Mongolei den Beitrittsprozess zum Asien-Pazifik-Handelsabkommen ab und beschloss, die Zölle auf 366 Importprodukte ab dem 1. Januar 2021 zu senken. Betroffen sind vor allem Wasserprodukte, Gemüse und Obst, tierische und pflanzliche Öle, Mineralien, Chemikalien, Holz, Baumwollgarn usw. Die durchschnittliche Senkung beträgt 24,2 %. Der Beitritt der Mongolei wird die bilaterale wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit weiter vertiefen und den freien und unkomplizierten Handel zwischen den beiden Ländern verbessern.

 

Laut Statistik stellte der Zoll von Guangzhou von Januar bis November 2020 103 allgemeine Ursprungszeugnisse für Mauritius im Wert von 15.699.300 US-Dollar aus. Die wichtigsten Waren, für die die Visa ausgestellt wurden, waren Eisen- und Stahlerzeugnisse, Kunststoffprodukte, Kupferprodukte, Maschinen und Anlagen, Möbel usw. Im gleichen Zeitraum wurden 62 allgemeine Ursprungszeugnisse im Wert von 785.000 US-Dollar für die Mongolei ausgestellt, hauptsächlich für elektrische Geräte, unedle Metallprodukte, Spielzeug, Keramikprodukte und Kunststoffprodukte. Mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen China und Mauritius sowie dem Beitritt der Mongolei zum Asien-Pazifik-Handelsabkommen wird ein weiterer Anstieg des chinesischen Handels mit Mauritius und der Mongolei erwartet.

 

Der Zoll in Guangzhou erinnert Import- und Exportunternehmen daran, die Förderprogramme rechtzeitig zu nutzen und aktiv die entsprechenden Präferenzursprungszeugnisse zu beantragen. Gleichzeitig sollten sie auf die im Freihandelsabkommen (FTA) MAO „Sonderstatus“ achten. Exporteure, die gemäß den einschlägigen Bestimmungen für die Produktion und den Export von Waren chinesischer Herkunft nach Mauritius zugelassen sind, können auf der Rechnung oder anderen Geschäftsdokumenten eine Ursprungserklärung ausstellen. Ohne Ursprungszeugnis können sie bei Visaagenturen Visa beantragen und mit der Ursprungserklärung in Mauritius die Einfuhranmeldung für die entsprechenden Waren einreichen, um von dem Steuerabkommen zu profitieren.


Veröffentlichungsdatum: 08.01.2021